Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden Anwendungen auf alle – auch künftige – Verträge über die Lieferung von Hard- oder Software.

Lieferung

Soweit im Vertrag Lieferfristen oder Liefertermine genannt sind, beginnen Lieferfristen erst mit dem Tag, an dem die in allen Einzelheiten geklärte Bestellung des Kunden und alle damit im Zusammenhang stehenden, vom Kunden beizubringenden Unterlagen vorliegen; Liefertermine verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Bestellung nachträglich geändert wird oder sich die Bearbeitung aus sonstigen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert.

Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder, wenn uns die Leistung unmöglich oder wesentlich erschwert wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung und sonstige Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen.

Im Falle des Lieferverzugs beschränkt sich unsere Haftung für einen etwaigen Verzugsschaden des Kunden, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf ein halbes Prozent des Auftragswertes der ausstehenden Leistung für jede volle Woche der Verzugsdauer, insgesamt maximal 5%. Eine Nachfrist, nach deren Ablauf sich der Kunde vom Vertrag lösen will, muss mindestens 4 Wochen ab Eingang des fristsetzenden Schreibens betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde, sofern dies mit der Fristsetzung angedroht wurde, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letzteren Fall ist unsere Haftung für den Nichterfüllungs- und Verspätungsschaden insgesamt auf das zweifache des Auftragswertes beschränkt, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Gleiches gilt im Falle von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung. Zu Teillieferungen und deren gesonderter Berechnung sind wir berechtigt. Den Kunden stehen in diesem Fall Rechte wegen Lieferverzugs oder Nichterfüllung nur hinsichtlich des ausstehenden Teils der Leistung zu, es sei denn, dass wegen des Teilverzugs oder der teilweisen Nichterfüllung an der Teillieferung objektiv kein Interesse besteht.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die zu liefernde Sache an die den Transport ausführende Person übergeben haben. Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Gegenstände unverzüglich nach der Zustellung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und auf Vollständigkeit zu prüfen, festgestellte Mängel durch das Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen und uns schriftlich zu melden.

Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vermerkt, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum; der Kunde darf darüber solange nicht verfügen.

Lieferumfang

Bei Hardware verpflichten wir uns zur Lieferung der im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Gegenstände. Sonstige Leistungen, wie insbesondere die Aufstellung und Installation der gelieferten Gegenstände beim Kunden sowie etwaige Anpassungen an spezielle Kundenbedürfnisse, sind nicht im Kaufpreis inbegriffen und werden gegebenenfalls nach Aufwand berechnet. Soweit dies ohne Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit, Qualität und Gewährleistung möglich ist, sind wir berechtigt, an der zu liefernden Hardware Änderungen vorzunehmen und bei Austausch- oder Erweiterungskomponenten Produkte anderer Hersteller einzusetzen. Bei Standardsoftware ist unsere Lieferpflicht auf die Überlassung des Programms auf einem oder mehreren zur Übertragung auf den Rechner geeigneten Datenträgern, auf  die Lieferung der zum Programm gehörigen Anwenderdokumentation sowie auf die Einräumung eines nicht ausschließlichen Nutzungsrechts gemäß der gesondert abzuschließenden Lizenzvereinbarung beschränkt. Vertragsgegenstand ist die Software gemäß der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Programmdokumentation. Zu Service- und Pflegeleistungen wie:

  • Installation der Software
  • Individuelle Anpassung oder Parametrisierung der Software
  • Installation von Änderungen und Verbesserungen
  • Einweisung, Schulung und Nachschulung des Käufers bzw. seines Personals
  • Hardware-System oder eine andere Programmiersprache
  • Beratung in allen Fällen des Einsatzes und der Anwendung der Software einschließlich der Weitergabe von Einsatz- und Anwendungserfahrungen aus dem gesamten Benutzerkreis, sind wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und Vergütung verpflichtet. Auch wenn solche Leistungen im Einzelfall kulanzhalber nicht berechnet werden, zählen sie nicht zum Lieferumfang; ihr Fehlschlagen berechtigt daher nicht zur Geltendmachung von Leistungseinbehalten, Leistungsstörungs- oder Gewährleistungsansprüchen in Bezug auf den Softwareüberlassungsvertrag.

Gewährleistung

Für von uns gelieferte Hard- und Software gewährleisten wir die Mangelfreiheit im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im nachfolgend näher bezeichneten Umfang:

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate für Software und Hardware. Sie beginnt jeweils in dem Zeitpunkt, in dem wir unserer Lieferverpflichtung vollständig nachgekommen sind. Soweit wir aufgrund gesonderter Vereinbarung weitere Leistungen, wie insbesondere die Installation von Hard- oder Software in den Räumen des Kunden übernehmen, beginnt die Gewährleistungsfrist erst mit dem Abschluss dieser zusätzlich übernommenen Leistungen.

Erweist sich die von uns gelieferte Hard- oder Software als mangelhaft, ist uns zunächst Gelegenheit einzuräumen, den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Solange wir hierzu bereit und in der Lage sind, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Für den Fall, dass wir Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung ablehnen oder diese fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises bzw. der Lizenzgebühr verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen nur in dem im Abschnitt “Haftung” geregelten Umfang.

Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und solche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung schriftlich zu rügen. Für offensichtliche Mängel leisten wir nur Gewähr, wenn sie uns innerhalb dieser Frist angezeigt werden. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, uns die zur Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen und durch Dokumentation der auftretenden Störungen an der Mängelbeseitigung mitzuwirken. Solange wir unserer Bereitschaft zur Mängelbeseitigung wegen einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten des Kunden nicht nachkommen können, scheidet ein Fehlschlagen der Nachbesserung aus.

Bei Software leisten wir keine Gewähr für die Lauffähigkeit auf von uns nicht freigegebenen Rechnersystemen. Wir übernehmen ferner keine Gewähr dafür, dass die Software in jeder Hinsicht unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet und dass die darin enthaltenen Funktionen in allen denkbaren Kombinationen ausgeführt werden können, soweit durch diesbezügliche Einschränkungen die Tauglichkeit der Software zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Bei Software-Fehlern, die die vertragsgemäße Nutzung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, kann die Mängelbeseitigung auch durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers erfolgen.

Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Hardware-Kauf und Software-Überlassung voneinander abhängig sein sollen, berechtigen etwaige Mängel der Software nicht zum Rücktritt vom Hardware-Kauf und umgekehrt. Ebenso wenig berechtigen Mängel bei einzelnen Hardware-Komponenten oder untergeordneten Software-Modulen zum Rücktritt vom übrigen Lieferumfang.

Haftung

Wir haften für Schäden des Kunden nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen oder der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Verpflichtungen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfasst nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden) und solche Mangelfolgeschäden, gegen die diese zugesicherten Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten; für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehend beschränkten Weise. Für Schadenersatzansprüche, die auf Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung beruhen, gilt ausschließlich die im Abschnitt “Lieferung” vorgesehene Regelung.

Datenschutzbestimmungen

Zu den Datenschutzbestimmungen

Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags, einschließlich der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.

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Mensch und Maschine acadGraph, als größter Autodesk Partner für Architektur und Bauwesen im deutschsprachigen Europa, entwickelt und vertreibt seit 1985 praxisorientierte und durchgängige Software-Lösungen für die Bereiche Architektur, Geoinformation, Tiefbau und Facility Management. Mit der Entwicklung der weltweit ersten Bauapplikation und der ersten objektorientierten 3D-Architekturapplikation auf AutoCAD Basis sind wir seit jeher Vorreiter in Sachen Innovation und Entwicklung Autodesk basierender Architektursoftware.

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Die strategische Partnerschaft mit Autodesk prägt die Unternehmensausrichtung und steht für Innovation, Sicherheit, und Erfolg. Flache Entscheidungshierarchien, Innovation und Effektivität durch Nutzung von Synergieeffekten sind Merkmale, die MuM acadGraph auszeichnen. Unser technisches und inhaltliches Wissen in den Bereichen Architektur, Geoinformation, Tiefbau und Facility Management verbunden mit dem persönlichen Engagement aller Mitarbeiter ermöglicht acadGraph schnelle Reaktionsfähigkeit auf veränderte Marktbedingungen und frühzeitige Einflussnahme bei der Produktentwicklung.